- Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Wassersport- Wander- und Campingverein „Naturcamp e.V.“ Röddelin (im weiteren Vermieter genannt), Betreiber des Campingplatzes am Röddelinsee. Die vertraglichen Leistungen des Vermieters werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten erbracht.
- Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, gleich welcher Art, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch den Vermieter bestätigt wurden.
- Vertragsbeginn und -ende
- Buchungen können telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Für Mietobjekte ist eine Buchung ab 7 Übernachtungen möglich. Ein Vertragsverhältnis kommt allerdings erst dann zustande, wenn die Buchung durch den Vermieter schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.
- Eine verbindliche Buchungsbestätigung wird nach Erhalt der vom Campinggast unterzeichneten Rückbestätigung sowie der Anzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtbetrages durch den Vermieter versandt. Diese ist hinsichtlich der Angaben durch den Campinggast zu überprüfen. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist für Mietobjekte die Restzahlung des vertraglich vereinbarten Nutzungsentgeltes bis 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten, es sei denn, es ist etwas anderes vertraglich vereinbart. Für Stellplätze ist die Restzahlung mit Anreise fällig und zahlbar.
- Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr, Mietobjekte ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Eine Anreise ist nur im Rahmen der üblichen Öffnungszeiten möglich. Der jeweilige gemietete Stellplatz und die Mietobjekte sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Campinggast den Stellplatz bzw. das Mietobjekt geräumt und in sauberem Zustand zurückzugeben. Vom Campinggast vorgenommene Veränderungen, egal ob sie vom Vermieter genehmigt wurden oder nicht, sind vom Campinggast auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt der Campinggast dieser Verpflichtung trotz Abmahnung des Vermieters nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, eine Ersatzvornahme auf Kosten des Campinggastes zu veranlassen.
- Zahlungsbedingungen
- Die vom Campinggast zu zahlenden Entgelte ergeben sich ausschließlich aus dem Kostenvoranschlag, der Buchungsbestätigung und den jeweils gültigen Preislisten. Mit der Buchungsbestätigung und dem Nutzen des Campingplatzes, akzeptiert der Campinggast die aktuelle Preisliste, die sich im Aushang an der Anmeldung befindet.
- Der Campinggast kann jederzeit mit entsprechender Erklärung gegenüber dem Vermieter vom geschlossenen Campingvertrag zurücktreten, es sei denn, es ist ein befristetes Vertragsverhältnis vereinbart. Im Falle des Rücktritts ist der Vermieter berechtigt, folgende Entschädigungen zu verlangen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn – 10 % des Nutzungsentgeltes
Rücktritt bis 45 Tage vor Mietbeginn – 25 % des Nutzungsentgeltes
Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn – 50 % des Nutzungsentgeltes
Rücktritt bis 7 Tage vor Mietbeginn – 75 % des Nutzungsentgeltes
Bei späterem Rücktritt oder vorzeitiger Abreise ist der Campinggast zur Bezahlung des Mietpreises in voller Höhe verpflichtet. Dem Campinggast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.
- Mietbedingungen
- Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren auf dem Campingplatz ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet, dem von den übrigen Eltern mitreisender Jugendlicher die elterlichen Rechte und Pflichten und die Verantwortung übertragen wurden. Die Vorlage eines entsprechenden schriftlichen Dokuments der Eltern ist erforderlich. Alternativ ist der Aufenthalt Jugendlicher unter 18 Jahren mit der Einverständniserklärung der jeweiligen Erziehungsberechtigten gestattet.
- Hunde, Katzen und andere Tiere sind auf dem Campingplatz nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt. Hunde sind, soweit deren Aufenthalt gestattet wird, an der Leine zu halten.
- Der Stellplatz bzw. das Mietobjekt dürfen maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich angemeldet haben. Der Campinggast, der die Buchung getätigt hat, haftet persönlich für alle Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben, auch für die von ihm angemeldeten Personen.
- Der Campinggast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Näheres hierzu regelt die Campingplatzordnung, welche in ihrer jeweils aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Treten Mängel oder Defekte auf, verpflichtet sich der Campinggast, den Vermieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
- Nutzungsbedingungen
- Eine Nutzung der Abstellplätze und der dort aufgestellten Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte sowie Mietobjekte zu Wohnzwecken ist nicht zulässig.
- Betreibt der Campinggast in seinem Wohnwagen/Wohnmobil eine Gasanlage, ist vor Beginn des Vertragsverhältnisses eine gültige Prüfbescheinigung für Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und/oder Zelten bzw. Vorzelten vorzulegen. Ebenso ist der Campinggast auf seine Kosten für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung der Gasüberprüfung verantwortlich. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Vermieter berechtigt, die Anlage außer Betrieb zu setzen, um andere Campinggäste nicht zu gefährden.
- Der Campinggast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz einschließlich des dort abgestellten Wohnwagens/Wohnmobils und die Mietobjekte stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Veränderungen an der Struktur des Stellplatzes sind grundsätzlich untersagt.
- Ein Abstellen von Pkw ist nur auf den dafür vom Vermieter zugewiesenen Plätzen zulässig. Für eventuelle Beschädigungen oder Diebstahl der Fahrzeuge übernimmt der Vermieter keine Haftung.
- Die auf dem Campingplatz befindlichen Spielgeräte sind bestimmungsgemäß ausschließlich von Kindern zum Spielen zu benutzen. Aufgestellte Spielgeräte und Bauten sind pfleglich zu behandeln. Hunde sind vom Spielplatz fernzuhalten. Eltern haben ihre Kinder beim Spielen zu beaufsichtigen. Sie haften für etwaige Schäden, die von den Kindern verursacht werden, sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Im Übrigen richtet sich die Haftung, bezogen auf den Spielplatz, nach Ziff. 7 a) und b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Campinggäste.
- Beendigung des Campingvertrages
- Der Vermieter ist berechtigt, vom Campingvertrag zurückzutreten, wenn das jeweilige Mietobjekt nach Vertragsschluss infolge höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen nicht zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall werden gezahlte Beträge zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Campinggastes darüber hinaus sind jedoch ausgeschlossen.
- Der Vermieter ist zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Campinggast durch sein Verhalten nachhaltig gegen die Campingplatzordnung verstößt, andere gefährdet, nachhaltige Störungen verursacht, eine vertragswidrige Nutzung des Stellplatzes oder des Mietobjektes vornimmt oder sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhält. Insbesondere ist eine fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt, wenn der Campinggast trotz Abmahnung das Mietobjekt zu Wohnzwecken nutzt oder das vertraglich vereinbarte Nutzungsentgelt nicht gezahlt wird. Ein Recht auf Rückerstattung bereits gezahlter Nutzungsentgelte seitens des Campinggastes ist ausgeschlossen.
- Haftungsbeschränkung
- Für Beschädigungen des vermieteten Stellplatzes, des Mietobjektes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes ist der Campinggast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern etc. verursacht worden sind. Leistet der Campinggast Schadenersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Campinggast etwaige Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.
- Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht sind. Dies gilt auch bei Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom- und Gasversorgung entstehen sowie für Lärmbelästigungen durch Dritte. Ferner haftet er nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte entstehen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht, sofern aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Baden im See sowie das Betreten der Steganlage erfolgt auf eigene Gefahr.
- Datenschutz
- Der Campinggast ist damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben zum Vertragsverhältnis sowie die Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichern und zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abrechnung verwenden darf. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.
- Zusätzliche Hinweise
- Änderungen und Ergänzungen der mit dem Vermieter geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Zwischen dem Campinggast und dem Vermieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Übrigen gilt der allgemeine gesetzliche Gerichtsstand.
- Eine Aufrechnung von Forderungen des Campinggastes ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Schlussbestimmungen
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
- Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Campinggast und dem Wassersport- Wander- und Campingverein „Naturcamp e.V.“ Röddelin (im weiteren Vermieter genannt), Betreiber des Campingplatzes am Röddelinsee. Die vertraglichen Leistungen des Vermieters werden jeweils aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben der für den Mietzeitraum gültigen Preislisten erbracht. Diese AGB werden ergänzt durch die Campingplatzordnung und die Zusatzbedingungen für Dauercamper und haben Vorrang.
- Die Vermietung des Dauerplatzes erfolgt durch den Vorstand des Vereins Wassersport- Wander- und Campingverein „Naturcamp e.V.“ Röddelin (im weiteren Vermieter genannt) an Einzelpersonen bzw. Familien einschließlich derer Kinder, sofern diese das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder sich noch in Berufsausbildung befinden und in häuslicher Gemeinschaft mit den Eltern leben. Aus innerbetrieblichen Gründen kann dem Mieter innerhalb der Vertragszeit ein anderer Stellplatz zur Verfügung gestellt werden. Dem Mieter wird durch das Mietverhältnis kein Gewohnheitsrecht zuteil. Änderungen der Anschrift und Veränderungen in seiner Familie, die den Vertragsinhalt betreffen, hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des vermieteten Dauerplatzes an andere Personen ist nicht gestattet. Einzelne Übernachtungen sowie längere Aufenthalte von Personen, die nicht im Vertrag genannt sind, sind dem Platzverantwortlichen vorher anzuzeigen. Für derartige Übernachtungen oder Aufenthalte sind die festgesetzten, jeweils gültigen Gebühren für Campinggäste zu zahlen. Personen, die den Mieter besuchen und nicht übernachten, haben die festgesetzte Tagesgebühr zu zahlen. Der Mieter haftet für die Entrichtung der Übernachtungs- und Tagesentgelte. Meldet der Mieter seine Besucher nicht an, dann kann der Vermieter diese schätzen und dem Mieter in Rechnung stellen.
- Mit Verkauf des Campingfahrzeuges bzw. des Dauerzeltes des Mieters an einen Dritten erlischt automatisch der Mietvertrag und das Campingfahrzeug bzw. Dauerzelt muss vom Platz entfernt werden, es sei denn der Vermieter macht mit dem Käufer einen neuen Mietvertrag. Der Verkauf des Campingfahrzeuges bzw. des Dauerzeltes ist dem Vermieter 3 Monate vorher anzukündigen. Eine Kopie des Verkauf-/Kauf-Vertrages ist dem Vermieter vorzulegen. Der Vermieter kann den Mieter auffordern das Campingfahrzeug bzw. Dauerzelt direkt vom Platz zu entfernen, um es außerhalb des Campingplatzes zu verkaufen.
- Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Schäden, die durch Einwirkung Dritter oder Naturereignisse entstanden sind, sowie Schäden oder Verluste, die dem Mieter, seinen Angehörigen oder Besuchern entstehen.
- Campingfahrzeuge bzw. Dauerzelte sind mit einem Feuerlöscher auszurüsten. Mieter, die in Ihrem Campingfahrzeug oder Dauerzelt Flüssiggasanlagen unterhalten, sind verpflichtet, diese turnusmäßig einmal alle zwei Jahre durch einen autorisierten Fachbetrieb überprüfen zu lassen und dem Vermieter auf Verlangen eine entsprechende Prüfbescheinigung vorzulegen. Die vom Mieter verwendeten Stromkabel müssen, denen für Außenanlagen entsprechen.
- Der Mieter verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Dauerplatz sauber und aufgeräumt zu halten. Er hat den Platz und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Dem Mieter ist es ohne Genehmigung des Vermieters nicht gestattet, das Campingfahrzeug bzw. Dauerzelt mit festen An- oder Umbauten zu versehen oder den Stellplatz mit festen Umzäunungen zu begrenzen. Unzulässige Bauten müssen auf Verlangen des Vermieters oder der Baubehörde wieder zurückgebaut werden. Für unzulässige Bauten übernimmt der Vermieter keine Haftung. Sollten unzulässige Bauten trotz Abmahnung nicht zurückgebaut werden, ist der Vermieter berechtigt fristlos zu kündigen. Für Beschädigungen an den Einrichtungen des Platzes ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, seinen Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind.
- Der Vermieter verpflichtet sich, bei zeitweiser Abwesenheit des Mieters (Urlaub, Krankheit o. ä.) den vermieteten Platz nicht anderweitig zu vermieten oder zu belegen.
- Die Campingsaison beginnt am 01.04. und endet am 30.09. eines jeden Jahres. Der Campingplatz ist dann aufgrund von Witterungsbedingungen nur bedingt oder gar nicht nutzbar. Der Jährliche Mietpreis hängt an der Anmeldung aus oder ist der Homepage zu entnehmen. Mieterhöhungen werden mindestens 3 Monate vorher bekannt gegeben. Die Miete ist bis zum 01.04. des jeweiligen Jahres zu erbringen. Ein Recht auf Rückzahlung der Miete innerhalb des vertraglich vereinbarten Mietzeitraumes, beispielsweise wegen Kündigung des Mieters, besteht nicht. Ebenso nicht bei Naturkatastrophen oder behördliche Anweisungen.
- Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die vereinbarten Mietzahlungen auch innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von zwei Wochen seit Fälligkeit nicht vollständig geleistet werden. Unbeschadet dessen ist er berechtigt, Mahnkosten (20€), Verzugszinsen (5{045d3e07fa4648791427c899e7d46a15eff4f6418d630bf58239644ade3b1a75} p.a.) sowie weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
- Außer in Fällen des Zahlungsverzuges ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn der Mieter trotz Abmahnung durch den Vermieter den vertragswidrigen Gebrauch des vermieteten Dauerplatzes fortsetzt oder den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt oder gegen die Campingplatzordnung oder den Zusatzbedingungen für Dauercamper verstößt.
- Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit für den Mietausfall, der dadurch entsteht, dass der Stellplatz nicht oder nicht für die volle Mietzeit anderweitig vermietet werden kann. Soweit der Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter hat, ist der er berechtigt, die vom Mieter geleisteten Zahlungen zur Abdeckung des Schadens einzubehalten. Solange der Dauerplatz nicht anderweitig vermietet worden ist, ist der Vermieter nicht zur Erstattung von Zahlungen verpflichtet, die der Mieter auf die Miete geleistet hat.
- Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Platz ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen nur im Schritttempo und außerhalb der Ruhezeiten gestattet.
- Bei Abstellung des Campingfahrzeuges außerhalb der Campingsaison und in den Wintermonaten übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden irgendwelcher Art.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei sonstiger Aufgabe des Dauerplatzes ist der Mieter verpflichtet, diesen in ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben. Der Vermieter allein entscheidet, ob die Rückgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Sämtliche Holzfußbodenreste u. ä. sind zu entfernen, ohne dass dadurch dem Vermieter irgendwelche Kosten entstehen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung ist der Vermieter berechtigt, die Aufräumung des Platzes auf Kosten des Mieters zu veranlassen. Der Mieter hat den Vermieter die Aufräumungskosten zu erstatten.
- Der Mieter ist damit einverstanden, dass der Vermieter sämtliche Angaben aus dem geschlossenen Vertrag sowie Einzelheiten der Vertragsabwicklung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage speichert zum Zwecke der Vertragsdurchführung und Abrechnung verwendet. Eine Mitteilung an außenstehende Dritte erfolgt nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder hoheitlicher Anordnungen.
- Ständiges Wohnrecht ist auf dem Campingplatz nicht möglich.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.